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Angaben gemäß § 5 TMG
Elke Körner
Content Creation Team Fotografie
Lange Straße 54
37170 Uslar
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Telefon: 0176 84321017
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Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
35/121/07119
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Paeslack, Ulrich
Hagenbergstraße 16
37186 Moringen
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https://ec.europa.eu/consumers/odr
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Quelle:
e-recht24.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB´s
§ Geltung / Allgemeines
Die nachfolgenden AGB´s gelten für alle vom Content Creation Team durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und dessen Auftraggebers.
Die AGB´s dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrags bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB´s von ek-pictures gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den AGB´s vor.
„ Fotografien „ im Sinne dieser AGB´s sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkten, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen ( Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitaler Form auf CD/ DVD oder sonstigen Speichermedien usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinn vom Urheberechtsgesetz handelt.
Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen – technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Das Content Creaton Team wird der einzige professionelle Fotograf sein, der an diesem Tag engagiert wird. Das Mitfotografieren der Motive während der Aufnahmen ist allen Privatpersonen untersagt.
§ Nutzung – und Urheberrecht
Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allem im Rahmen des jeweiligen Auftrages gelieferten Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Diese beeinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung ( durch Bildbearbeitungsprogramme, Montagen zur Erstellung eines neuen urheberrechtlichen geschützten Werkes ) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
Eine kommerzielle / gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars über.
Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadenersatz.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Anwesenheitsdauer eines Shootings. Die Vorauswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeitetem, digitalen Rohdaten ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Sobald die Bilder übergeben wurden, tragen die Auftraggeber die volle Verantwortung für die Sicherung und Lagerung des Bildmaterials. Es wird dem Vertragspartner angeraten die übergebenen Speichermedien zu duplizieren und sie getrennt an einem anderen Ort aufzubewahren und die Kopie alle 3 Jahre zu erneuern.
Vergütung
Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz oder vereinbarte Pauschale gestellt. Tatsächliche Reisekosten / Fahrtkosten werden gesondert ausgewiesen und werden vom Auftraggeber übernommen.
Fällige Endrechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben etwaige gelieferte Fotografien, einschließlich gelieferter Fotos, CD´s / DVD´s oder andere Produkte, die durch oder über den Fotografen in Rechnung gestellt wurden, Eigentum des Fotografen.
Falls die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Eine Anzahlung des vereinbarten Honorars ist bei Buchung innerhalb von 10 Tagen zu entrichten. Wird eine Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung.
Ausnahme hiervon ist ein Todesfall ( Familie ), die zu einer Absage der führt. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
Haftung / Gefahrenübergang
Das Content Creation Team ist für einen genauen festgesetzten Termin und Zeitraum gebucht. Sollten sich am Tag zeitliche Verschiebungen ergeben, welche für Verspätungen egal in welchem Rahmen sorgen, haftet der Fotograf nicht und muss den Zeitraum der Buchung auch nicht verlängern, da es mögliche Folgetermine geben kann. Selbstverständlich ist das vereinbarte Honorar trotz allem zu entrichten, da das Content Creation Team an der Tatsache der Verspätung keine Schuld trägt.
Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllungen haftet das Content Creation Team für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat.
Für Schäden oder Verlust an/von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung.
Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistung auf eigene Rechnung stellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen schriftlich bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.
Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc. ) kein Fotograf zum vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung der Bilder schriftlich beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsmäßig und mangelfrei angenommen und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Der Fotograf verwahrt die Bilddateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung ist er nicht verpflichtet den Auftraggeber zu benachrichtigen.
Gutscheine
Gutscheine sind 3Jahre gültig, nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch den Gutschein weiterhin einlösen zu können. Gutscheine sind nicht übertragbar. Es ist keine Barauszahlung möglich.
Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB´s berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland legt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 11.02.2019